– Notargebühren

Die Notargebühren werden von der Regierung festgelegt und belaufen sich auf ca.. 0,1% des verbrieften Kaufpreises, abhängig auch von der Anzahl der Seitenzahl der Urkunde.

– Grundbuchamtsgebühren

Die Gebühren des Grundbuchamtes richten sich nach dem Wert der Immobilie und summieren sich auf 70% der Notargebühren.

– Steuern (MwSt., Grunderwerbsteuer, Stempelsteuer)

(1) Steuersatz für die Übertragung von Immobilien in Andalusien (akkumulativ)

• Kaufpreis bis 400.000 €: 8%
• Preisspanne zwischen 400.000 und bis zu 700.000 €: 9%
• über 700.000 €: 10%
• Reduzierte Übertragungssteuer für den Betrieb von Immobilienunternehmen

(2) Stempelsteuer

Ein umsatzsteuerbarer Immobilienkauf unterliegt, einer Stempelsteuer (1,5%) , die zusätzlich zu der Mehrwertsteuer anfällt.

N.B.: Die vorstehenden Angaben gelten für Andalusien. Die vorstehenden Angaben gelten für Andalusien. Temporär gilt ein reduzierter Grunderwerbsteuersatz von 7% für die Zeit vom 28/04/2021 bis 31/12/2021.

– Anwaltskosten

Ihr Anwalt berechnet eine Pauschalgebühr von ca.. 1% des Wertes der Transaktion (Verkauf oder Kauf von Immobilien) zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Prozentsatz hängt vom Immobilienwert ab.

Anwälte sind für Prüfung der Kaufvoraussetzungen und der Abwicklung des Immobilienkaufvertrags verantwortlich, Zu ihren Tätigkeiten gehören: Vorbereitung der privatschriftlichen Verträge, die Vorbereitung der Notarurkunde, Steuererklärungen sowie die Vorlage der Erwerbsurkunde im Grundbuch, Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen, sind spanische Notare nicht mit der Abwicklung des Immobilienkaufs befasst.