– Vermögensteuer

Spanien erhebt eine jährliche Vermögenssteuer auch für beschränkt Steuerpflichtige. Für Ferienhausbesitzer bildet der Immobiliewert die Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz liegt zwischen 0.2% und 2.5% mit einem Freibetrag von 700.000 €.

Durch die Finanzierung kann die Vermögenssteuer auf spanische Immobilien gesenkt werden, da Hypotheken abzugsfähig sind, und dadurch die jährliche Verpflichtung zur Zahlung der Vermögenssteuer verringert oder vermieden werden.

– Erbschaftsteuer

Durch Abzug von dem spanischen Nachlassvermögenswert reduziert eine Hypothek die spanische Erbschaftssteuer, die zuletzt auch für Andalusien erheblich gesenkt wurde.

– Liquidität

Durch die Fremdfinanzierung Ihres Immobilienerwerbs bleibt Ihre Liquidität erhalten, und Sie können so Ihre Investition diversifizieren.

– Niedrige Zinsen

Auch in Spanien sind die Zinsen auf einem historischen Tief. Das niedrige Zinsniveau macht die Finanzierung noch attraktiver.